Grundbuchrecht

Das Grundbuchrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und dem Grundbuchwesen befasst. Es ist in Deutschland Teil des Sachenrechts, das sich mit beweglichen Sachen und Grundstücken auseinandersetzt.

Das Grundbuchrecht ist die Gesetz gewordene Prozessmaxime Quod non est in actis, non est in mundo („was nicht in den Akten steht, gibt es nicht“). Umgekehrt gilt auch „was im Buche steht, ist richtig“, zumindest bis das Gegenteil bewiesen wird. Man spricht hier vom öffentlichen Glauben des Grundbuches, denn geschützt wird, wer mit dem als Eigentümer Eingetragenen Grundstücksgeschäfte abschließt und dabei auf die Richtigkeit der unrichtigen Eintragung vertraut. Da das Grundbuchrecht Teil des Sachenrechts darstellt, gelten auch die Prinzipien des Sachenrechts in modifizierter Form.

Das Grundbuch hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Wirtschafts- und Rechtsverkehr erfordert deshalb Klarheit über den dinglichen Rechtszustand. Dies wird durch das heute geltende Grundbuchrecht gewährleistet. Jede rechtsgeschäftliche Rechtsänderung an Grundstücksrechten bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Eintragung ins Grundbuch.