Einwilligungsfähigkeit
Einwilligungsfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit eines Betroffenen bezeichnet, in die Verletzung eines ihm zuzurechnenden Rechtsguts einzuwilligen bzw. diese abzulehnen. Sie ist (neben anderen) eine Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung in eine grundsätzlich strafbewehrte Verletzung der eigenen Rechtsgüter durch einen Dritten.
Besondere Relevanz erlangt die Einwilligungsfähigkeit im Rahmen von ärztlichen Heileingriffen, da nach überwiegender Ansicht in der deutschen Rechtsprechung erst die wirksame Einwilligung (§ 228 StGB) in den nach den Grundsätzen der medizinischen Heilkunst korrekt durchgeführten ärztlichen Eingriff die Behandlung rechtmäßig wird; ansonsten kann auch dieser als Körperverletzung strafbar sein (§ 223 StGB).