Endfälliges Darlehen
Endfällige Darlehen (auch Festdarlehen, Fälligkeitsdarlehen, interest-only-Darlehen oder englisch bullet repayment) sind Darlehen, bei denen der gesamte Darlehensbetrag erst am Ende der Darlehenslaufzeit fällig wird. Gegensatz zum endfälligen Darlehen sind Tilgungsdarlehen.
Regelfall sind Tilgungsdarlehen, die sich in Annuitätendarlehen und Ratendarlehen unterteilen lassen. Bei diesen erfolgt während der Darlehenslaufzeit aufgrund eines dem Kreditvertrag zugrunde liegenden Tilgungsplans eine regelmäßige Tilgung, die zur permanenten Verminderung des Darlehensbetrages führt. Der Schuldendienst besteht bei diesen aus Tilgung und Zinsen, letztere reduzieren sich während der Laufzeit tilgungsbedingt. Bei endfälligen Darlehen ist der gesamte Darlehensbetrag erst am Ende der Darlehenslaufzeit fällig. Der Schuldendienst besteht daher nur aus gleichbleibend hohen Zinszahlungen, sofern es nicht während der Laufzeit zu Zinsanpassungen kommt.
- ↑ Lexikon \ BWL \ Institutionelle BWL \ Bankwirtschaft \ Baufinanzierung \ Endfälligkeit. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 13. April 2025: „Termin, an dem der Schuldner die letzte von mehreren Zahlungsverpflichtungen (Zins und Tilgung) an den Gläubiger erbringen muss.“
- ↑ Jörg Wöltje, Betriebswirtschaftliche Formelsammlung, 2011 S. 299 f.