Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezeichnet den behördlichen oder gerichtlichen Vorgang in Deutschland, die Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr berechtigt, zu entziehen. Der gleiche behördliche Vorgang führt in Österreich zur Entziehung der Lenkberechtigung. Wesentliches Ziel der Maßnahme ist die Verkehrssicherheit bzw. der präventive Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten oder gefährlichen Kraftfahrern.
Eine spätere Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss beantragt werden. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind. Voraussetzung für die Wiedererteilung sind diverse Formen der Nachschulung und andere Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahreignung.
Im Verkehrsrecht ist zwischen einer Fahrerlaubnis/Lenkberechtigung und einem Führerschein zu unterscheiden. Die Fahrerlaubnis/Lenkberechtigung stellt die Ermächtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen dar, während der Führerschein die amtliche Urkunde ist, die diese Erlaubnis dokumentiert. Während die Entziehung der Fahrerlaubnis/Lenkberechtigung die Fahreignung aberkennt, wird die Fahreignung beim insbesondere aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht bekannten Fahrverbot in Deutschland nicht aberkannt, sondern dem Betroffenen als Bestrafung befristet untersagt, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. In Österreich erfolgt eine Entziehung der Lenkberechtigung auch aufgrund der Regeln im Vormerksystem („Punkteführerschein“). Im Unterschied zur Ordnungswidrigkeit Fahren ohne Führerschein ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Verkehrsstraftat in Deutschland; das Fahren ohne gültige Lenkberechtigung ist in Österreich eine Verwaltungsübertretung.