Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)

Dieser Artikel behandelt die Sonderbestimmungen für den Führerschein und die mit diesem dokumentierte Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis-Verordnung) in Deutschland, für EU-weite Bestimmungen siehe Führerschein (EU-Recht). Jede natürliche Person, die auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis und hat diese mit einem EU-Führerschein oder einer entsprechenden anerkannten amtlichen Bescheinigung wie etwa dem nationalen ausländischen Führerschein in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein als standardisierter Übersetzung nachzuweisen. Mit dem EU-Recht gelten ergänzende Bestimmungen wie nationale FE-Klassen, Wahrung von Besitzständen aus der Zeit vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, Fahrerlaubnisregister und erforderlicher Umtausch zu dessen Vervollständigung.

  1. Grundsätzliche Erlaubnispflicht in § 4 Abs. 1 S.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Nachweispflicht in § 4 Abs. 2 S.1 FeV, danach je die Ausnahmen