Ertragsteuer
Ertragsteuer (oder Gewinnsteuer) ist in der Betriebswirtschaftslehre und der Steuerlehre der Oberbegriff für mehrere Steuerarten, die als Steuerobjekt den Ertrag besteuern. Gegensatz sind die Kostensteuern.
Mit dem Begriff „Ertragsteuer“ wird vermittelt, dass diese Steuer den „Ertrag“, also das Einkommen oder den Gewinn, besteuert. Ertragsteuern bilden eine Steuergruppe, zu der mehrere Steuerarten gehören. Deren Bemessungsgrundlage knüpft an das wirtschaftliche Ergebnis (Ertrag, Gewinn) an, wodurch der Staat durch die Steuereinnahmen am ökonomischen Erfolg des steuerpflichtigen Steuerschuldners partizipiert.