Ewiger Landfriede

Mit dem Ewigen Landfrieden vom 7. August 1495 wurde unter dem römisch-deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das definitive und unbefristete Verbot des mittelalterlichen Fehderechts auf dem Reichstag zu Worms verkündet. Eine Begründung, die zum allgemeinen Landfrieden führte, war, dass er notwendige Voraussetzung für einen Kreuzzug gegen das Osmanische Reich sei. Tatsächlich wurden aber im Reichsgebiet noch bis weit ins 16. Jahrhundert hinein ungeachtet des formalen Verbotes weiterhin Fehden geführt.

  1. Klaus Herbers, Helmut Neuhaus: Das Heilige Römische Reich: Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843-1806). Böhlau Verlag, Köln/Weimar 2005, ISBN 978-3-4122-3405-8, S. 187 f.