Fachliche Leistung
Die fachliche Leistung ist neben der Eignung und der Befähigung ein Bestandteil der Bestenauslese im öffentlichen Dienst in Deutschland. Grundlage bildet Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat. Das Leistungsprinzip (auch Leistungsgrundsatz) gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.