Fahrrad mit Hilfsmotor

Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) ist ein rechtlich definierter Begriff in Deutschland, der ein Kraftrad beschreibt, das hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale eines Fahrrades aufweist. Das Mofa entspricht dieser Kategorie. Das nationale Recht sieht für das Fahrrad mit Hilfsmotor entsprechend der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unterschiedliche Bestimmungen zur technischen Ausstattung, Helmpflicht, Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung vor.

Zweiräder mit größerer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind Moped und Kleinkraftrad. Für Fahrräder mit Elektroantrieb hat das Bundesverkehrsministerium die rechtliche Einteilung zum Fahrrad (Pedelec) oder Kleinkraftrad (S-Pedelec) vorgesehen.

  1. § 6 (1) FeV
  2. bmvi.de (Memento vom 25. Juli 2014 im Internet Archive) Einstufung von Elektrofahrrädern (abgerufen am 17. Juli 2014)