Mofa-Prüfbescheinigung

Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h ist ein (deutscher) Nachweis über die Befähigung zum Führen solcher Kraftfahrzeuge.

Sie berechtigt zum Führen von

Die Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle ausgehändigt werden. Keine Prüfung muss daher ablegen, wer eine gültige Fahrerlaubnis hat.

  1. Form nach Anlage 2 b) zu § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); auch Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin: FeV Anlage 2: Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas. Abgerufen am 21. November 2018.
  2. hierfür und für Mofas: § 5 Absatz 1 FeV
  3. Anlage zur Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften: Merkmale der Leichtmofas
  4. § 5 Abs. 4 FeV; ansonsten auch bei Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Ziff 4 FeV in Verbindung mit § 24 StVG
  5. § 5 Abs. 1 Satz 2 FeV