Freie Universität Bozen

Freie Universität Bozen
Motto Open your mind, go trilingual!
Gründung 31. Oktober 1997
Ort Bozen
Land Italien Italien
Präsident Federico Giudiceandrea
Rektor Alex Weissensteiner
Studierende ca. 4.331 (2021)
Mitarbeiter 987 (2021)
davon Professoren 153 (2021)
Jahresetat 96,2 Mio. € (2021)
Drittmittel: 8,6 Mio. €
Website www.unibz.it

Die Freie Universität Bozen (englisch Free University of Bozen-Bolzano; italienisch Libera Università di Bolzano; ladinisch Universitá Liedia de Bulsan), 1997 in Bozen gegründet, umfasst fünf Fakultäten. Im Gegensatz zu anderen Universitäten in Italien wird sie nicht vom italienischen Staat, sondern von der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol betrieben und finanziert. Sie gehört zusammen mit den Universitäten Innsbruck und Trient zu den größten Bildungseinrichtungen der Europaregion Tirol–Südtirol–Trentino. Neben ihrem Hauptsitz in Bozen unterhält die Universität auch Standorte in Brixen und Bruneck. Zudem ist die Hochschule mit mehreren Laboren am NOI Techpark Südtirol vertreten.

Die Universität bietet ihre Lehrveranstaltungen in den verschiedenen Studiengängen auf Deutsch, Englisch und Italienisch an. Außerdem werden an der Fakultät für Bildungswissenschaften einzelne Lehrveranstaltungen in ladinischer Sprache angeboten. Die Studienbewerber müssen sich sprachlichen Aufnahmeverfahren unterziehen.

  1. Rektor und Prorektoren. In: unibz.it. Abgerufen am 3. Oktober 2024.
  2. 1 2 3 4 Daten, Zahlen & Fakten 2020/2021. (PDF; 90 kB) In: unibz.it. 30. Juni 2021, abgerufen am 24. Juni 2022.
  3. Universität. In: provinz.bz.it. Südtiroler Landesverwaltung, abgerufen am 15. Mai 2021.
  4. Genehmigung der Vereinbarung "Bildungs- und Forschungsplattformen" zwischen der Autonomen Provinz Bozen Südtirol und der Freien Universität Bozen. Beschluss der Südtiroler Landesregierung.
  5. Freie Universität Bozen – 13 Labore für alle Technologiefelder des NOI. In: noi.bz.it. Abgerufen am 23. Mai 2025.
  6. Dreisprachig studieren. In: unibz.at. Abgerufen am 9. Oktober 2019 (siehe Abschnitt: Sprachliche Voraussetzungen für Zulassung und Studienabschluss).