Freiung
Eine Freiung war im Mittelalter ein Gebiet, in dessen Grenzen die Befreiung von sonst allgemein gültigen Steuerabgaben oder anderen Rechtsvorschriften galt.
Freiung als Befreiung von bestimmten Steuerabgaben findet sich auch in den Begriffen „Freihaus“ und „Bergfreiheit“ wieder. Es handelte sich bei dieser Vergünstigung im einen Fall um ein (Standes-)Privileg aufgrund einer herausragenden Position, im anderen Fall um einen Anreiz zur Neuansiedlung und wirkte damit sogar namensgebend für diverse Ortschaften, z. B. Freyung, Freihung, Freiberg, Bergfreiheit und Freistatt.