Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

Basisdaten
Titel:Grundsätze zum Datenzugriff und
zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Abkürzung: GDPdU
Art: Verwaltungsvorschrift
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 108 Abs. 7 GG
Rechtsmaterie: Steuerrecht, Steuerverfahrensrecht
Fundstellennachweis: BMF IV D 2 – S 0316 – 136/01
Erlassen am: 16. Juli 2001
(BStBl. I S. 415)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2002
Außerkrafttreten: 1. Januar 2015
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.

Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, in der dieses bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen konkretisiert.

Die GDPdU wurden durch die GoBD zum 1. Januar 2015 abgelöst.

  1. Digitale Betriebsführung: Von den GDPdU zu den GoBD | DATEV. Abgerufen am 17. März 2020 (deutsch).