Gebietskommissar

Der Begriff Gebietskommissar wurde in der Zeit des Nationalsozialismus während des Zweiten Weltkriegs als offizieller amtlicher Titel für Beamte verwendet, die an der Spitze der Verwaltung eines Kreisgebietes bzw. Gebietskommissariats tätig gewesen sind. Sie waren in etwa gleichrangig mit den Landräten oder den NSDAP-Kreisleitern im deutschen Reichsgebiet. Über ihnen rangierten die Hauptkommissare. Eingesetzt wurden Gebietskommissare ab 1940 nach dem militärischen Angriff gegen Norwegen und Dänemark in Norwegen und 1941 nach dem militärischen Angriff gegen Russland in den Zivilverwaltungen der besetzten Ostgebiete im Reichskommissariat Ostland und Reichskommissariat Ukraine. Nach 1945 wurde der Begriff nur noch in der Geschichtsschreibung verwendet. Der Begriff bezeichnet deshalb aus heutiger Perspektive ein historisches Amt.