Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde (auch als Geburtsschein bezeichnet) ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Vorname, Familienname, Geschlecht, Datum und Ort der Geburt –, die aus einem Geburtenregister (Personenstandsregister, früher Geburtsregister des Geburtsortes in Deutschland; Zentrales Personenstandsregister in Österreich, Infostar in der Schweiz), erstellt wird. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern beispielsweise bei Adoption, siehe Abstammungsurkunde) eingetragen. Sie wird in den meisten Staaten vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt. Die Nationalität der Eltern ist meist nicht Bestandteil der Geburtsdaten.

Früher war diese Beurkundung und auch die Führung des Personenstands in vielen Ländern in der Verantwortung der Kirche. Auf staatliche Behörden ging sie, wo diese nicht schon zuvor aufgrund des Rheinischen Rechts zuständig waren, im Königreich Preußen 1875, im übrigen Deutschen Reich und der Schweiz 1876 über, in Österreich 1939.