Geheimnis

Ein Geheimnis ist eine Tatsache, die nur einer Person oder einer beschränkten Zahl von Personen bekannt ist. Es soll einer anderen Person bzw. Personengruppe nicht bekannt werden. Die entsprechende Information wird häufig absichtlich in einem kleinen Kreis Eingeweihter gehalten. Sie kann durch äußere Umstände auch vollkommen verloren gehen.

Im Kontext eines Mysteriums bezeichnet Geheimnis ein Ereignis, das rational nicht erklärbar scheint, oder einen Vorgang, dessen Hintergründe aufgrund des Wirkens bestimmter eingeweihter Personengruppen (z. B. Priester, Schamanen, Magier, Sagenfiguren) für den gewöhnlichen Betrachter erwartungsgemäß und absichtsvoller Weise unklar bleiben.

Im politischen Bereich wird für den Begriff auch das Fremdwort klandestin (ursprünglich von lateinisch clandestinus ‚heimlich‘, ‚geheim‘) verwendet. Insbesondere werden Geheimgesellschaften wie zum Beispiel die Freimaurer auch als klandestine Gesellschaften oder Gruppen bezeichnet. Klandestine Bestrebungen richten sich gemeinhin gegen die Herrschenden oder ein Herrschaftssystem. Demgegenüber geht Geheimpolitik, Geheimdiplomatie (Geheimverträge) von den Herrschenden aus.

In Deutschland ist die Verletzung von Privatgeheimnissen für bestimmte Personengruppen strafbar: „Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird […] bestraft“ (§ 203 StGB). Aus der gemeinsamen beruflichen Tätigkeit eines Geheimnisträgers mit seinen Gehilfen und Auszubildenden ergibt sich ein Kreis der Wissenden, der ein Geheimnis teilen darf (§ 203 Abs. 3 StGB).

  1. Vgl. auch Christian Morgenstern: „Es gibt kein Geheimnis an sich, es gibt nur Uneingeweihte aller Grade.“
  2. Eberhard Schmidt: Der Arzt im Strafrecht. Leipzig, 1939.