Geldwäschemeldestelle (A-FIU)
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| Staatliche Ebene | Bund | ||
| Stellung der Behörde | Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit | ||
| Gründung | 1. Jänner 2002 | ||
| Hauptsitz | Wien 9, Bundesamtsgebäude Josef-Holaubek-Platz | ||
| Behördenleitung | Direktor Andreas Holzer | ||
| Website | https://bundeskriminalamt.at/a-fiu | ||
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist die offizielle Bezeichnung der österreichischen Financial Intelligence Unit. Sie ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme und die Analyse von Meldungen über verdächtige Transaktionen oder von sonstigen Informationen, die im Hinblick auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung relevant sind. Die Geldwäschemeldestelle ist im Bundeskriminalamt angesiedelt und damit Teil der österreichischen Sicherheitsbehörden.
Ende 2018 wurde die Geldwäschemeldestelle aufgrund der Ergebnisse einer Evaluierung durch die FATF restrukturiert. Die Geldwäschemeldestelle ist seitdem nicht mehr im Dienste der Strafrechtspflege tätig.
- ↑ RIS - Bundeskriminalamt-Gesetz § 4 - Bundesrecht konsolidiert. Abgerufen am 5. Februar 2021.
- ↑ FATF: Mutual Evaluation Report. Anti-money laundering and counter-terrorist financing measures. Hrsg.: FATF. 2016 (englisch).