Geltungsbereich

Geltungsbereich (auch Anwendungsbereich genannt) bezeichnet in Deutschland die räumliche, persönliche, sachliche und zeitliche Reichweite einer Rechtsnorm.

Bestimmungen zum räumlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich stehen oft am Anfang, zum zeitlichen Geltungsbereich am Ende von Rechtsquellen mit Bezug auf alle enthaltenen Rechtsnormen. Der Geltungsbereich kann auch ein Tatbestandsmerkmal einer einzelnen Rechtsnorm sein, beispielsweise das Verbot des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf der Insel Helgoland gemäß § 50 StVO. Gesetze können detaillierte Bestimmungen zu ihrem Geltungsbereich treffen. So umfasst der Titel „Geltungsbereich“ des Strafgesetzbuches (StGB) zehn Paragraphen.