Gemeindevollzugsdienst

Der Gemeindevollzugsdienst bzw. gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) ist in Baden-Württemberg und Sachsen eine Einrichtung der Gemeinden in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde, welcher für den Vollzug und die Vollstreckung bestimmter Bereiche des Polizeirechts zuständig ist. Um Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Gemeinde die Aufgabenübertragung auf den GVD öffentlich bekanntgeben.

In den sächsischen Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie z. B. in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen in Baden-Württemberg tragen Uniformen und Fahrzeuge des GVD die Aufschrift Polizeibehörde. Allgemein sind das Erscheinungsbild der Uniformen und die Lackierung der Fahrzeuge des GVD stark an diejenigen des Polizeivollzugsdienstes der Länder und des Bundes angelehnt. Der GVD soll als eine „Stadtpolizei“ wahrgenommen werden.

Die Rolle des GVD entspricht im Wesentlichen derjenigen des Kommunalen Ordnungsdienstes in anderen deutschen Ländern.

  1. Städtischer Vollzugsdienst. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. März 2019; abgerufen am 5. Februar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Kommunaler Ordnungsdienst. Abgerufen am 5. Februar 2020.
  3. Neuer Vollzugsdienst nimmt Tätigkeit auf. Abgerufen am 25. April 2019.
  4. Als erste Kommune von Baden-Württemberg: Ordnungsdienst in Tübingen darf BOS-Digitalfunk nutzen. In: SWR aktuell. Südwestrundfunk, 19. Dezember 2022, abgerufen am 9. Juli 2023.
  5. Robert Nößler: Leipzigs neue „Stadtpolizei“ ist da – was sich dadurch ändert. In: Leipziger Volkszeitung (online), 21. Februar 2018.