Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und grundsätzlich strikt subsidiär. Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Bisher trat in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie ein Gemeinsamer Ausschuss zusammen.
- ↑ Unsere Verfassung. Bundesministerium des Inneren, abgerufen am 7. August 2020.
- ↑ GemAusGO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: Gesetze im Internet. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 15. April 2025.
- ↑ Stefan Marschall: Kurzgefasst: Abschnitt IVa. Gemeinsamer Ausschuss. Bundeszentrale für politische Bildung, 20. März 2024, abgerufen am 15. April 2025.