Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)

Mit dem Begriff der gerichtlichen Hinweispflichten wird im deutschen Prozessrecht eine Ausprägung der materiellen Verfahrungsleitung des Gerichts bezeichnet: In gesetzlich festgelegten Situationen haben die Prozessparteien einen im Recht auf ein faires Verfahren bzw. im rechtlichen Gehör wurzelnden Anspruch, durch das Gericht auf bestimmte für das Verfahren relevante Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen zu werden. Sie unterscheiden sich sowohl in ihren Anlässen als auch in ihrer Reichweite in den einzelnen Prozessordnungen.

Gerichtliche Hinweispflichten dienen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts primär der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).

  1. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 = BVerfGE 84, 188 = NJW 1991, 2823.