Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets

Basisdaten
Titel:Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets
Art: Partikulargesetz
Geltungsbereich: Freistaat Preußen
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Kommunalrecht
Erlassen am: 29. Juli 1929
(PrGS. S. 91)
Inkrafttreten am: 1. August 1929
Außerkrafttreten: 1. Januar 1962
(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 G
vom 7. November 1961,
GV. NW. S. 325)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Mit dem Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets vom 29. Juli 1929 (PrGS. S. 91) wurden die preußischen Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg sowie der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) neu eingeteilt und zwischengemeindliche Arbeitsgemeinschaften gebildet. Folgen waren der Verlust der Eigenständigkeit von Städten oder die Erlangung der Kreisfreiheit sowie die Auflösung und Gründung von Landkreisen.