Gewinnmitnahme
Gewinnmitnahme (oder Gewinnrealisierung; englisch profit taking) ist im Börsenjargon die Handelsstrategie eines Wirtschaftssubjekts, Kursgewinne oder positive Zinsdifferenzen aus dem Handel mit Wirtschaftsobjekten zu erzielen. Gegensatz ist die Verlustbegrenzung (englisch stop loss).
Als Wirtschaftsobjekte kommen Handelsobjekte (Finanzinstrumente wie Aktien oder Finanzprodukte wie Zinsdifferenzgeschäfte) auf den Finanzmärkten (Devisen-, Geld- oder Kapitalmarkt, vor allem Wertpapierbörse) oder Commodities (wie Handelswaren an der Warenbörse, Edelmetalle im Edelmetallhandel) in Betracht. Wirtschaftssubjekte sind Marktteilnehmer auf diesen Teilmärkten, insbesondere Arbitrageure, Spekulanten oder Trader.
Um Gewinnmitnahmen nutzen zu können, muss zunächst der aktuelle Börsenkurs, Marktpreis oder Marktzins über den bezahlten Kaufpreis steigen. Diese Kurssteigerung wird durch Veräußerung der Handelsobjekte ausgenutzt, der entstandene Kursgewinn ist die positive Differenz zwischen dem niedrigeren Kaufpreis und dem höheren Verkaufspreis eines Handelsobjekts:
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Eine bloße Gewinnchance muss sich also tatsächlich in einer Kurssteigerung wiederfinden. Eine Gewinnmitnahme muss spätestens erfolgt sein, bevor sich der vorherrschende Kurstrend umkehrt (Turnaround). Dies ist der Fall, wenn eine Umkehrformation charttechnisch dies eindeutig signalisiert. Gegenstand der Gewinnmitnahme sind lediglich Kursgewinne, nicht jedoch feststehende Dividenden oder Zinserträge. Bei Leerverkäufen verläuft die Gewinnmitnahme umgekehrt: Nicht durch die Veräußerung, sondern erst durch die diese glattstellende Anschaffung wird der Kursgewinn realisiert.