Gletscher-Initiative und indirekter Gegenentwurf
Die eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» sah vor, dass die Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen in der Verfassung niedergeschrieben werden. Dieser Initiative wurde vom Parlament ein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt. Da die Initianten mit dem Inhalt des Gegenentwurfs einverstanden waren, zogen sie die Initiative bedingt zurück (Art. 73a BPR). Daher gelangte am 18. Juni 2023 der Gegenentwurf, ein Bundesgesetz, zur Volksabstimmung und nicht die Initiative. Dieses Gesetz wird kurz Klimagesetz oder Klimaschutzgesetz bzw. Klima- und Innovationsgesetz genannt, amtlich Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG); Gegner nannten es «Stromfressergesetz».
Bei der Volksabstimmung stimmten 42,54 % der Stimmberechtigten ab, davon 59,07 % mit Ja. Mit der Annahme des Gesetzes wird der Rückzug der Initiative wirksam (Art. 73a Abs. 3 BPR Bst. c).
Am 27. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Klimaschutz-Verordnung zusammen mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
- ↑ Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit. In: fedlex.admin.ch. Abgerufen am 3. Mai 2023.
- ↑ admin.ch
- ↑ Bundesrat setzt Klima- und Innovationsgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft. In: admin.ch. Der Bundesrat, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bundesamt für Energie, Generalsekretariat UVEK, 27. November 2024, abgerufen am 4. Dezember 2024.