Grünes Band Deutschland
Das Grüne Band Deutschland ist das erste gesamtdeutsche Naturschutzprojekt: Es wurde auf Initiative des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. (BN) am 9. Dezember 1989, kurz nach dem Mauerfall und der friedlichen Revolution, ins Leben gerufen. Es bezeichnet den Geländestreifen zwischen der ehemaligen innerdeutschen Grenze und den Grenzanlagen auf östlicher Seite. Der 1.393 km lange und 50-200 m breite Geländestreifen soll ein Grüngürtel bleiben bzw. es wieder werden. Der Geländestreifen reicht von Travemünde bis zum Dreiländereck bei Hof. Das Grüne Band ist der größte zusammenhängende Biotopverbund Deutschlands. Im Jahr 2013 bilanzierte die Bundeszentrale für politische Bildung: „Es gibt dort zwei Nationalparks (Harz und Bayerischer Wald), drei Biosphärenreservate (Schaalsee, Elbtalaue und Rhön) und 150 Naturschutzgebiete. 85 Prozent der Fläche und 80 Prozent der Länge sind noch naturnah.“ Die genaue Zahl der vom Aussterben bedrohten Arten auf dem Grünen Band Deutschland wird erstmals seit Mai 2025 in einer breit angelegten „Felderhebung Arten“ erfasst.
Das Grüne Band Deutschland verläuft fast vollständig auf der Ostseite der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Falls Grenzkorrekturen galten, kann es allerdings auch durch ein westdeutsches Land verlaufen. Dies trifft beispielsweise auf das Nordostufer der Elbe im heute niedersächsischen Amt Neuhaus zu.
Das Grüne Band Deutschland hat mittlerweile in einigen Bundesländern, an deren Rand es liegt, den naturschutzrechtlichen Schutzstatus Nationales Naturmonument nach § 24 Abs. 4 BNatSchG und ist Teil des mitteleuropäischen Abschnitts des Biotopverbundprojektes Grünes Band Europa (englisch: European Green Belt).
Der BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN) betrachtet auch die (fortbestehende) Grenze zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern (Nennung von Nord nach Süd), sowie der Tschechischen Republik / Česká republika, vertreten durch die Regionen Karlsbad / Karlovy Vary Region und Pilsen (Plzeňský kraj), als Teil ihres Wirkungskreises. Er setzte sich erfolgreich für die Festlegung von Biotopverbunden über den bayerischen Abschnitt der deutsch-tschechischen Grenze hinaus ein. Die Grundvoraussetzung hierfür ist die Existenz geschützter beziehungsweise schützenswerter Biotope und Habitate auch auf der Westseite der Grenze, die in den Verbund einbezogen werden können. Diese Voraussetzung wird auch an mehreren Stellen der ehemaligen innerdeutschen Grenze erfüllt, so dass dort eine „Westerweiterung“ der Grünen Bandes Deutschland möglich wurde.
- ↑ BUND Naturschutz Bayern e. V.: Geschichte des Grünen Bandes. Abgerufen am 1. März 2021.
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- ↑ Georg Baumert: Das „Grüne Band“. Ein lebendes Denkmal in Deutschland und Europa. Bundeszentrale für politische Bildung, 8. Juli 2013, abgerufen am 2. Februar 2026.
- ↑ Grünes Band: längste Erfassung der Artenvielfalt Deutschlands gestartet. Bundesamt für Naturschutz, 27. Mai 2025, abgerufen am 2. Februar 2026.
- ↑ Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Umweltschutz: Ein grünes Band in Niedersachsen. Abgerufen am 8. März 2020
- ↑ Nationale Naturmonumente Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 19. Dezember 2023
- ↑ Das Grüne Band Bayern-Tschechien. bund-naturschutz.de, abgerufen am 4. Februar 2026.