Innerdeutsche Grenze
Die knapp 1400 Kilometer lange innerdeutsche Grenze (auch als deutsch-deutsche Grenze bezeichnet) hinderte bis 1989 durch massive Befestigungen, Schießbefehl und Selbstschussanlagen die Einwohner der Deutschen Demokratischen Republik an einer vorübergehenden Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland oder dem dauerhaften Verlassen in Richtung Westen. Die Berliner Mauer um West-Berlin gehörte nicht zur innerdeutschen Grenze. Der Verlauf der Demarkationslinien zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde von den Hauptsiegermächten des Zweiten Weltkrieges in mehreren Konferenzen festgelegt und bestand in dieser geografischen Form nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Gründung der DDR im Jahre 1949 fort. Die Grenze begann im Süden am Dreiländereck (Bundesrepublik Deutschland, DDR, Tschechoslowakei) und endete an der Ostsee in der Lübecker Bucht auf der Halbinsel Priwall. Im Kalten Krieg war sie militärisch und geopolitisch betrachtet ein Teil des Eisernen Vorhangs.
Seit November 1989, nach der friedlichen Revolution in der DDR, erfolgte ihr Rückbau und eine Umwandlung zu einer besonderen Ökozone als Grünes Band zwischen den Teilen Europas.
- ↑ Schon der Begriff Grenze war politisch umstritten. Die Längenangaben schwanken von 1378 Kilometer (siehe Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Ausgabe von 1990, S. 469) bis 1393 Kilometer (s. Dokumente zur Deutschlandpolitik VI/4 (1975/76)), Dok. Nr. 269 Kap. II.12, Oldenbourg Verlag, 2007, ISBN 978-3-486-57919-2, S. 979, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.