Großherzoglich Hessische Staatseisenbahnen
Als Großherzoglich Hessische Staatseisenbahnen wurden diejenigen Eisenbahnen bezeichnet, die sich im Eigentum des Großherzogtums Hessen befanden. Es gab dabei keine eigenständige Eisenbahnverwaltung, wie in Bayern, Baden oder Württemberg. Vielmehr waren die einzelnen Eisenbahndirectionen für sich jeweils der Aufsicht durch das Ministerium der Finanzen unterstellt. Dieses erhielt erst am 6. September 1891 eine eigene Abteilung für Eisenbahnangelegenheiten. Infolgedessen überließ man die Verwaltung, Betriebsabwicklung und Organisation den Eisenbahndirectionen der jeweiligen Eisenbahnunternehmen.
Eine offizielle Bezeichnung gab es zunächst nicht. Die einzelnen Eisenbahnunternehmen trugen eigene Namen (z. B. Main-Neckar Eisenbahn und Main-Weser Eisenbahn). Zunehmend setzt sich analog zu Preußen ab 1880 der Oberbegriff „Großherzoglich Hessische Staatseisenbahnen“ für alle in Staatshand befindlichen Eisenbahnen durch, um begrifflich eine Unterscheidung von den privaten Eisenbahngesellschaften im Großherzogtum (z. B. der Hessische Ludwigsbahn) zu schaffen. Offiziell wurden jedoch nie Wagen oder Lokomotiven mit dieser Bezeichnung versehen, es wurden lediglich Uniformen mit dem großherzoglich hessischem Staatswappen für Stationspersonale und Verwaltungsbeamte geschaffen. Erst nach dem Zusammenschluss mit den Preußischen Staatseisenbahnen ab 1897 zur „Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahn“ (K.P.u.G.H.St.E. – Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft) existierte im Großherzogtum Hessen eine vollwertige Eisenbahnverwaltung mit Sitz in Mainz.
Vielfach wird die frühere Existenz einer sogenannten „Großherzoglich Hessische Staatseisenbahn“ angenommen, die es organisatorisch unter einem solchen Namen jedoch nicht gegeben hat. Im früheren Sprachgebrauch wurde damit lediglich die Gesamtheit der verschiedenen Eisenbahnen in Staatsbesitz im Gegensatz zu den privaten Eisenbahngesellschaften im Großherzogtum bezeichnet.