Mecklenburg-Strelitz

Mecklenburg-Strelitz
Wappen Flagge
Lage im Deutschen Reich
Landeshauptstadt Neustrelitz
Regierungsform Monarchie, Republik
Staatsoberhaupt 17011815: (regierender) Herzog, 18151918: Großherzog, 19181933: Staatsminister
Dynastie Obodriten
Bestehen 8. März 1701 – 31. Dezember 1933
Fläche 2929,5 km²
Einwohner 106.442 (1910)
Bevölkerungsdichte 36 Einwohner/km²
Entstanden aus Mecklenburg (als Landesteil)
Aufgegangen in Land Mecklenburg
Hymne Vandalia (1836)
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen M II
Karte

Mecklenburg-Strelitz, verkürzt bisweilen Strelitz oder Strelitzer Land genannt, war von 1701 bis 1815 ein (Teil-)Herzogtum, danach bis 1918 ein (Teil-)Großherzogtum innerhalb des mecklenburgischen Staates ohne eigene Legislative. Als administrativ getrennte Teile des mecklenburgischen Staates waren die beiden (Teil-)Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bis 1806 Reichslehen und Teilstaaten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Nach dem Ende des alten Reichs, infolge Standeserhöhung durch den Wiener Kongress 1815, wurden beide Teile des nunmehr souveränen Herzogtums Mecklenburg zum Großherzogtum, 1867 zugleich zu Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und durch die Deutsche Reichsgründung 1871 Länder des Deutschen Kaiserreiches.

Das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz wurde 1701 von der östlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Herrschaft Stargard und dem westlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Fürstentum Ratzeburg gebildet. Der größere, östliche Teil von Mecklenburg-Strelitz bildete bis 1918 den Stargardischen Kreis, einen der drei ritterschaftlichen Kreise des mecklenburgischen Gesamtstaates.

In der Weimarer Republik erlangte Mecklenburg-Strelitz als Freistaat zum ersten Mal politische Selbständigkeit. Es war das erste deutsche Land, das sich eine demokratische Landesverfassung gab, und bestand bis zur Wiedervereinigung mit Mecklenburg-Schwerin am 1. Januar 1934. Der südöstliche Teil von Mecklenburg-Strelitz, die alte Herrschaft Stargard, bildete von 1934 bis zum 1. April 1946 den Landkreis Stargard. Danach brach die historische Gebietskontinuität ab. Aus dem nordöstlichen Teil wurde unter Einschluss der Stadt Neubrandenburg der Kreis Neubrandenburg gebildet und aus dem südwestlichen Teil unter Einschluss der Stadt Neustrelitz der Kreis Neustrelitz. Beide Kreise wurden 1952 dem Bezirk Neubrandenburg der DDR zugeordnet, wobei ein kleinerer Teil im Südosten zum neuen Kreis Strasburg kam. Im Zuge der Gebietsreform 1994 wurde ein Landkreis Mecklenburg-Strelitz neu geschaffen, der nur noch Teile des historischen Territoriums von Mecklenburg-Strelitz umfasste und 2011 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufging.

Das Neustrelitzer Residenzschloss war ab 1731 bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918 die Hauptresidenz der (Groß-)Herzöge von Mecklenburg-Strelitz. Nach Brandstiftung am Ende des Zweiten Weltkrieges und dem vollständigen Abriss der Schlossruine 1950 wurde das Schloss bisher nicht rekonstruiert. Heute wird die Geschichte der historischen Region Mecklenburg-Strelitz im Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz präsentiert.

  1. Strelitzer Land – Neustrelitz. In: Deutsche Erde – Wanderungen durch Mecklenburg. Abgerufen am 12. März 2026 (auf Lexikus).
  2. Wolfgang Blöß: Kommunale Strukturen im Spannungsfeld gesellschaftlicher Umwälzungen. BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-8305-3751-9, Kap. 2.4 Der Umgang mit den überkommenen Kreisstrukturen in den anderen Territorien, S. 237 (google.de).