Großschadensereignis

Das Großschadensereignis (oder Großschadensfall, Großschadenslage) ist im Versicherungswesen ein Schadensereignis, bei dem ein außergewöhnlich hoher Sach-, Personen- oder Vermögensschaden eingetreten ist. „Außergewöhnlich“ wird im Vergleich zum Schadendurchschnitt der jeweiligen Risikogruppe klassifiziert. Die Quantifizierung von „außergewöhnlich“ nimmt jedes Versicherungsunternehmen nur für sich selbst vor, kann also nicht verallgemeinert werden. Das Großschadensereignis ist ein „außergewöhnlich schwerwiegendes und/oder umfangreiches, unvorhergesehen eintretendes Ereignis, von dem zahlreiche Menschen und/oder Sachwerte und/oder Infrastrukturen betroffen sein können, dessen Folgen jedoch […] in angemessener beherrscht und überwunden werden können“.

Von Großschadensereignissen sind als Versicherungsarten die Haftpflichtversicherung und die Sachversicherung am meisten betroffen. Bei Personenschäden liegt das außergewöhnlich hohe Schadensereignis zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Im Sachschadensbereich fallen beispielsweise Flugunfälle, Großbrand oder Massenkarambolage unter diese Kategorie. Die Basler Versicherung stuft in der Transportversicherung eine Schadenshöhe ab 100.000 Schweizer Franken als Großschaden ein. Auch die Frage, ob ein Großschaden bei einem Erstversicherer oder einem Rückversicherer auftritt, spielt eine Rolle. Eine eindeutige Definition oder Abgrenzung zu „Normalschäden“ besteht nicht, sondern der Umfang wird jeweils im Verhältnis zu anderen Schäden derselben Risikogruppe beurteilt.

Im Gegensatz zum Katastrophenschaden bezieht sich der Großschaden auf ein einziges Schadensobjekt (Person, Sache oder Vermögen). Peter Koch grenzte beide wie folgt ab: „Katastrophen sind stets eine Häufung von Einzelschäden, wohingegen der Großschaden einen einzelnen Schaden darstellt. Bei der Katastrophe sind zahlreiche Risiken, Objekte oder Personen betroffen, die keine wirtschaftliche Einheit bilden; der Großschaden bezieht sich dagegen auf ein Wagnis, eine Person oder eine zusammengehörige Personenmehrheit“. Sämtliche Naturkatastrophen (wie Dürren, Erdbeben, Lawinen, Stürme, Tsunamis, Überschwemmungen, Umweltschäden, Unwetter, Vulkanausbrüche) gehören deshalb zum Katastrophenschaden.

  1. Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, VersicherungsAlphabet (VA), 2001, S. 299
  2. Ernst Rebentisch, Handbuch der medizinischen Katastrophenhilfe, 1991, S. 12; ISBN 978-3-8040-0388-0
  3. Alexander Skorna, Empfehlungen für die Ausgestaltung eines Präventionskonzepts in der Transportversicherung, 2013, S. 144
  4. Peter Koch, Gabler Versicherungs-Lexikon, 1994, S. 364
  5. Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, VersicherungsAlphabet (VA), 2001, S. 299
  6. Peter Koch, Auswirkungen von Katastrophen und Großschäden in historischer Sicht, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 58, 1969, S. 150