Grunderwerbsteuer (Österreich)

Die Grunderwerbsteuer besteuert Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

Sie ist eine zwischen Bund (4 %) und Gemeinden (96 %) geteilte Abgabe.

Auf Grund der Aufhebung von Teilen des Grunderwerbsteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof war eine umfassende Änderung der Grunderwerbsteuer notwendig, die mit einem Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wurde, für den Zeitraum 1. Juni 2014 bis 31. Dezember 2015 auch geschah. Im Steuerreformpaket 2015, das im März 2015 präsentiert wurde, war als Teil der Gegenfinanzierung eine große Reform des Grunderwerbsteuergesetzes enthalten, die mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 auch umgesetzt wurde. Es kam zum 1. Jänner 2016 vor allem zu Anpassungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen, Einführung einer klaren Regelung bei Anteilsvereinigungen und einigen weiteren Begleitmaßnahmen.

  1. BGBl. I Nr. 116/2012
  2. BGBl. I Nr. 36/2014
  3. BGBl. I Nr. 118/2015
  4. Fragen und Antworten zur GrESt neu Webseite des Bundesministeriums für Finanzen, abgerufen am 1. März 2017