Guthaben

Guthaben ist die Sammelbezeichnung für Forderungen eines Gläubigers, der eine Gegenleistung eines Schuldners erwarten darf. Aus der Sicht des Gläubigers ist das Guthaben eine Geldforderung gegenüber dem Schuldner, aus Sicht des Schuldners liegt eine Verbindlichkeit vor. Es hängt von dem Schuldverhältnis zwischen beiden ab, ob und wann das Guthaben fällig ist, ob eine Verzinsung vereinbart ist, ob eine Barauszahlung dieses Buchgeldes möglich ist oder lediglich ein vertragsgemäßer Verbrauch für bestimmte Zwecke vorgesehen ist. Guthaben unterliegen einem Vorleistungsrisiko, weil der Schuldner in Insolvenz geraten kann (Gegenparteiausfallrisiko) oder vorsätzlich nicht leisten will (Erfüllungsbetrug), wodurch der Gläubiger einen Forderungsverlust erleidet.

  1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 174