Heerbann
Heerbann (früher auch Heermannie, mittelhochdeutsch herban, althochdeutsch heriban; mittellateinisch heribannus, französisch arrière-ban) war in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot bzw. die Einberufung aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg, durch den König.
Der ursprünglichen Wortbedeutung nach (althochdeutsch bannan „gebieten“ oder „verbieten“, eigentlich „sprechen“) war der Heerbann ein „Aufruf“ des Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst; siehe auch Königsbann.
- ↑ Vgl. Hans J. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter (= Urban-Taschenbücher. Band 371–372). 2 Bände. Stuttgart 1985–1986, hier: Band 2 (Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Hof, Dorf und Mark, Burg, Pfalz und Königshof, Stadt), S. 110.
- ↑ Vgl. die Herkunftsangaben zu bannen bei Duden online
- ↑ Vgl. Heerbann bei Duden online