Intestaterbfolge (römisches Recht)
Intestaterbfolge (verkürzt: „Fehlen eines Testats“ = lat. intestatus) ist ein juristischer Fachbegriff, der die gesetzliche Erbfolge im römischen Recht beschreibt. Die gesetzliche Erbfolge greift grundsätzlich dann, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung, sei es ein Testament, sei es ein Erbvertrag, hinterlassen hat. Zur gesetzlichen Erbfolge kann es auch kommen, wenn der Erbe vorverstorben ist oder das Erbe nicht angetreten hat. Zum Erbantritt aufgerufen sind dann die anderen Familienangehörigen, weshalb Intestaterbrecht auch als Familienerbrecht bezeichnet wird.
- ↑ Iulius Paulus, 67 ad edictum, Digesten 50.16.64.
- ↑ Ulrike Babusiaux: Wege zur Rechtsgeschichte: Römisches Erbrecht. Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2015, ISBN 978-3-8252-4302-9, S. 47–82 (47–51).