Inzidentprüfung

Eine Inzidentprüfung (von lat. incidēns, incidentis = beiläufig, zufällig; wörtlich: dazwischen fallend), auch Inzidentkontrolle, ist die gerichtliche Prüfung einer nicht unmittelbar verfahrensgegenständlichen, aber entscheidungserheblichen Sach- oder Rechtsfrage.

Bildet die betreffende Frage den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits oder ist sie von einer Verwaltungsbehörde festzustellen, kann das Gericht die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsbehörde aussetzen (§ 148 ZPO, § 94 VwGO, § 262 Abs. 2 StPO).

  1. Klaus Lüdicke: Kanonistenlateinisch-deutsches Lexikon. 2015, S. 55 (uni-muenster.de [PDF]).
  2. incidens-Übersetzung im Latein Wörterbuch. In: frag-caesar.de. Stefan Schulze Steinmann, abgerufen am 28. November 2022.
  3. inzidenter duden.de, abgerufen am 28. November 2022.