Aerolinee-Itavia-Flug 870

Itavia-Flug 870

I-TIGI, 1972

Unfallzusammenfassung
Unfallart 1. Hypothese: Strukturelles Versagen nach Bombenexplosion
2. Hypothese: Abschuss durch Luft-Luft-Rakete
Ort 80 km nördlich der Insel Ustica, Italien
Datum 27. Juni 1980
Todesopfer 81
Überlebende 0
Luftfahrzeug
Luftfahrzeugtyp DC-9
Betreiber Aerolinee Itavia
Kennzeichen I-TIGI
Abflughafen Bologna
Zielflughafen Palermo
Passagiere 77
Besatzung 4
Listen von Luftfahrt-Zwischenfällen

Am Abend des 27. Juni 1980 stürzte eine Douglas DC-9 der italienischen Fluggesellschaft Aerolinee Itavia mit dem Kennzeichen I-TIGI auf Aerolinee-Itavia-Flug 870 nördlich der italienischen Insel Ustica auf dem Wege von Bologna nach Palermo aus bis heute ungeklärter Ursache ins Tyrrhenische Meer. Alle 81 Insassen starben bei der in Italien als „La strage di Ustica“ („Das Massaker von Ustica“) bekannten Tragödie.

Über die Absturzursache, Ermittlungen und Hintergründe der Täter gibt es seit jeher eine anhaltende Kontroverse. Folglich ist „Ustica“ bis heute ein sehr emotionales Thema in Italien. Ein von internationalen Experten erarbeitetes Teilgutachten hielt 1994 unter Einschluss der aus dem Meer geborgenen Trümmerteile eine Explosion eines Sprengsatzes in der Toilette im Heck des Flugzeugs als Ursache für den Absturz für wahrscheinlich. Das 1999 veröffentlichte Gesamtgutachten kam hingegen zu dem Urteil, dass Itavia Flug 870 unwissentlich in ein „kriegsähnliches Szenario“ zwischen libyschen MiG-23 und NATO-Militärkampfflugzeugen der französischen, italienischen und US-amerikanischen Luftstreitkräfte geriet und im Zuge eines Luftkampfes versehentlich mit einer Rakete abgeschossen wurde oder mit einem der Kampfjets kollidierte. Im Jahr 2007 wurden zunächst vier Luftwaffengeneräle der italienischen Streitkräfte vom obersten italienischen Gerichtshof freigesprochen, da das Strafgericht von einer Bombenexplosion an Bord ausging. Im Gegensatz dazu sprach im Jahr 2013 das Zivilgericht des obersten italienischen Gerichtshof den Angehörigen der Opfer eine Gesamtentschädigung von 110 Millionen Euro zu, weil der Staat „das Flugzeug nicht geschützt hätte“ und nicht ausgeschlossen werden könne („più probabile che non“), dass der Absturz durch einen Abschuss während einer Luftschlacht verursacht wurde.

  1. F. Q.: Ustica, Cassazione: “Ministeri della Difesa e delle Infrastrutture risarciscano Itavia. Appello decida se bastano 265 milioni”. 6. Dezember 2018, abgerufen am 28. Juli 2023 (italienisch).
  2. Carlo Giovanard: Ustica, Bartolucci e Dreyfus. In: L’Occidentale. 4. März 2020, abgerufen am 28. Juli 2023 (italienisch).
  3. F. Q.: Ustica, Cassazione: “Ministeri della Difesa e delle Infrastrutture risarciscano Itavia. Appello decida se bastano 265 milioni”. 6. Dezember 2018, abgerufen am 28. Juli 2023 (italienisch).