Volksabstimmung in Kärnten 1920

Die Volksabstimmung in Kärnten (slowenisch: Koroški plebiscit, englisch: Carinthian plebiscite, beides auf Deutsch wörtlich: „Kärntner Plebiszit“) am 10. Oktober 1920 war eine der Volksabstimmungen infolge des Vertrags von Saint-Germain. Mit der Volksbefragung sollte ein verlässliches Meinungsbild darüber gewonnen werden, ob die Bevölkerung im Südosten Kärntens, in einem Gebiet das in etwa dem Klagenfurter Becken entsprach, Teil der Republik Österreich oder des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen sein wollte.

Das Plebiszit in dem seit dem Mittelalter sowohl deutsch- als auch slowenischsprachigen Gebiet wurde notwendig, weil nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zerfall Österreich-Ungarns im Jahr 1918 mehrere Nachfolgestaaten Anspruch darauf erhoben. Im Einklang mit dem Leitgedanken des Selbstbestimmungsrechts der Völker sollte die Bevölkerung mittels eines Plebiszits ihren Wunsch äußern können. Die Letztentscheidung der Frage wurde vom Obersten Rat der Pariser Friedenskonferenz getroffen.

Das Abstimmungsgebiet wurde in zwei Zonen geteilt, von denen jeweils eine von den beiden streitenden Staaten verwaltet wurde. Das Plebiszit hätte in bis zu zwei Stimmgängen in einem Abstand von drei Wochen durchgeführt werden können. Voraussetzung hierfür war, dass die erste Abstimmung in „Zone I“ am 10. Oktober 1920 eine Mehrheit für den Anschluss an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen ergeben hätte. Da sich jedoch die Mehrheit der Abstimmenden für einen Verbleib bei der Republik Österreich aussprach, erübrigte sich der zweite Stimmgang in „Zone II“.