Königsteiner Schlüssel
Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl.
Der Schlüssel wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berechnet und verdankt seine Entstehung dem Königsteiner Staatsabkommen vom 31. März 1949. Das Staatsabkommen hat durch die Aufnahme des Art. 91b Satz 2 in das Grundgesetz im Jahre 1969 verfassungsrechtliche Absicherung erfahren (jetzt: Art. 91b Abs. 3 GG). Bis 2019 wurde der Königsteiner Schlüssel jährlich neu berechnet. Die letzte Neuberechnung erfolgte für das Jahr 2020 und wurde am 4. November 2025 veröffentlicht.
Ort des Treffens, auf dem das Abkommen unterzeichnet worden ist, war die hessische Stadt Königstein im Taunus, die Namensgeber sowohl für den Königsteiner Schlüssel als auch das Königsteiner Staatsabkommen ist.
- ↑ Bundesanzeiger vom 04.11.2025, Bekanntmachung des Königsteiner Schlüssels für das Jahr 2020 vom: 17. Oktober 2025, BAnz AT 04.11.2025 B7
- ↑ Internetauftritt ( vom 28. Januar 2015 im Internet Archive) der Max-Planck-Gesellschaft, abgerufen am 27. Januar 2015.