Kantonsverfassung

Die Kantonsverfassung (französisch constitution cantonale, italienisch costituzione cantonale, rätoromanisch constituziun chantunala) ist die Verfassung eines Schweizer Kantons. In den kantonalen Rechtsordnungen bildet sie die oberste Rechtsquelle (Normenhierarchie). Einmal wichtige Regelungsbereiche der Kantone werden jedoch nunmehr von der Bundesverfassung (BV) vorgegeben. In den Verfassungen organisieren die Kantone daher insbesondere ihre Behörden. Die Kantone haben sich dabei für starke Regierungen, vergleichsweise schwache Parlamente, ausgebaute direktdemokratische Partizipationsrechte und insgesamt einen höheren Demokratisierungsgrad als im Bund entschieden.

Die Kantone können den Inhalt ihrer Verfassung selbstständig bestimmen. Die Bundesverfassung verlangt lediglich, dass die Kantone Parlamente konstituieren und Verfassungsänderungen zwingend der Bevölkerung vorzulegen sind (Art. 51 BV). Ausserdem prüft die Bundesversammlung (das Schweizer Bundesparlament) mit der sogenannten Gewährleistung, ob die Kantonsverfassungen dem Bundesrecht entsprechen. Wird die Gewährleistung erteilt, ist die Bestimmung der Kantonsverfassung vor richterlicher Kontrolle weitgehend immunisiert. Nur in sehr seltenen Fällen wird die Gewährleistung verweigert.