Kirchenpfleger

Kirchenpfleger (auch Kirchpfleger, Kirchenpropst oder vitricus ecclesiae) ist ein in christlichen Kirchen verwendeter Begriff für eine Person, welche die dafür Verantwortlichen bei der Verwaltung des Vermögens einer Kirchengemeinde bzw. Kirchenstiftung oft umfangreich unterstützt. Frühere Bezeichnungen waren Heiligenpfleger, Gotteshausmeister oder Gotteshauspfleger und, vor allem im süddeutsch-österreichischen Raum, Kirchpropst. Im römisch-katholischen Bereich ist regional auch die Bezeichnung Rendant üblich.

In der katholischen Kirche ist in manchen Diözesen der Kirchenpfleger Mitglied der Kirchenverwaltung; er unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer oder Pfarradministrator). In den bayerischen Diözesen wird er normalerweise aus der Mitte der Kirchenverwaltung gewählt. In den Evangelisch-Lutherischen Kirchen kann der Kirchenpfleger Mitglied des Kirchenvorstands sein, muss es aber nicht, unterstützt ihn als verantwortliches Gremium aber.

  1. Enno Bünz: „Die Kirche im Dorf lassen [...]“. Formen der Kommunikation im spätmittelalterlichen Niederkirchenwesen. In: Werner Rösener (Hrsg.): Kommunikation in der ländlichen Gesellschaft vom Mittelalter bis zur Moderne. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000 (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band 156), ISBN 3-525-35472-X, S. 77–168, hier: S. 161.
  2. Franz Grass: Pfarrei und Gemeinde im Spiegel der Weistümer Tirols. Innsbruck: Tyrolia 1950, S. 122–131.
  3. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 12. Januar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Artikel 14