Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch).

Nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) können Kleingewerbetreibende (KGT) sein; andere Gesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, sind immer Kaufmann im Sinne von § 6 HGB. Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB-Vorschriften, sondern für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften. Zudem werden Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen.

  1. Justus Meyer: Wirtschaftsprivatrecht - Eine Einführung. 7. Auflage. Springer, 2012, S. 53, doi:10.1007/978-3-642-22520-8.