Konditionalität

Konditionalität (lateinisch conditio, „Bedingung“) bezeichnet im Rahmen einer Staatsschuldenkrise und in der Entwicklungszusammenarbeit die mit Kreditzusagen oder Zahlungen verbundene Erteilung von Auflagen durch Gläubigerinstitutionen oder Geberstaaten. Kreditgeber haben im Rahmen der Vertragsfreiheit international das vertragliche Recht, die Auszahlung und Belassung ihrer Kredite mit der Einhaltung von Auflagen zu verbinden. International wird dann von „conditions precedent“ gesprochen, auflösende Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor es zur Auszahlung der Kredite kommen kann. Werden die konkreten Auflagen vom Schuldner nicht erfüllt, kommt es nicht zur Auszahlung der Kredite. Eine weitere Gruppe sind solche Auflagen, die während der Kreditlaufzeit vom Kreditnehmer einzuhalten sind. Hierbei handelt es sich meist um „financial covenants“, also betriebswirtschaftliche oder volkswirtschaftliche Kennzahlen. Gelingt dem Schuldner die Einhaltung nicht, wird automatisch ein Kreditkündigungsrecht des Gläubigers oder ein Kreditereignis ausgelöst. Beide Formen von Auflagen, die „conditions precedent“ und die „financial covenants“, sollen das Kreditrisiko des Kreditgebers verringern und die Rückzahlung der auflageabhängigen Kredite gewährleisten.

Bei der Konditionalität im engeren Sinne müssen die Auflagen nicht bereits bis zur Auszahlung der Kredite erfüllt werden, sondern in einem festgelegten Zeitraum danach. Bei der HIPC-Initiative sind manche Bedingungen jedoch zwingende Voraussetzung für die Erreichung des „completion point“ und damit vor der vollen Umsetzung des Schuldenerlasses zu erfüllen. Der „completion point“ ist damit jener Zeitpunkt, an dem die zum „decision point“ beschlossenen Maßnahmen zur Schuldenerleichterung wirksam werden.