Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung, Krankschreibung; in der Schweiz Arztzeugnis, in Österreich Arbeitsunfähigkeitsmeldung genannt) ist im Arbeitsrecht die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich genannten Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über die Hinderung zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit folgt, kann jedoch vom Arbeitgeber auch schon früher verlangt werden (§ 5 EFZG). Für die Krankenversicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die leistungsauslösende Schadensmeldung.

Umgangssprachlich wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch manchmal als Krankenschein bezeichnet.