Kurfürstentum Bayern


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Kurfürstentum Bayern
Wappen
Karte
Lage des Kurfürstentums Bayern (rot) im Heiligen Römischen Reich im Jahr 1648
Entstanden aus Herzogtum Bayern
Herrschaftsform Herzogtum, Kurfürstentum
Herrscher/
Regierung
Kurfürst
Reichskreis Bayerischer Reichskreis
Hauptstädte/
Residenzen
München
Dynastien Wittelsbacher
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch
Aufgegangen in 1777: Personalunion mit Kurpfalz (Kurpfalz-Bayern)

1806: Erhebung zum Königreich Bayern

Kurfürstentum Bayern bezeichnet das Herzogtum Bayern seit der Erlangung der Kurwürde für die Herzöge von Bayern im Jahr 1623 bis zum Erlöschen der bayerischen Kurwürde 1806. Ab 1777 bestand dann das Kurfürstentum Pfalz-Baiern, wobei nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens die (achte) pfälzische Kur erlosch, während die bayerische bestehen blieb. Wenige Monate nach Ausrufung des Königreichs Bayern 1806 endete mit dem Beitritt Bayerns zum Rheinbund jede Bezugnahme auf Zugehörigkeit und Funktionen im Reich, also auch auf die Kurwürde.

  1. In Artikel III des Vertrags von Osnabrück wurde festgelegt: Falls sich aber zutrüge / daß die Wilhelmische Mannliche Lini außsturbe / vnd die Pfältzische vberbliebe / alßdann soll nicht allein die Ober-Pfaltz / sondern auch die Chur-Dignitet, welche die Hertzogen in Bäyern gehabt / an die noch lebende Pfaltzgraffen / so entzwischen mit belehnet seyn / heimbfallen / vnd die Achte Chur-Stelle gäntzlich erlöschen. Also aber soll die Ober-Pfaltz / vff diesen begebenden Fall an die [18] noch lebende Pfaltzgraffen gelangen / daß dennoch denen eygenthumblichen Erben deß Herrn Churfürsten in Bäyern jhrige Ansprüche / vnd Beneficia, so jhnen von Rechtswegen gebühren / vorbehalten seyen. Die Regelung findet sich inhaltsgleich auch im Vertrag von Münster