Ladung (Recht)
Eine Ladung (je nach Rechtsgebiet und behördlicher Praxis auch Vorladung; veraltet auch Zitation; im römischen Recht: in ius vocatio) ist eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Im Rahmen gerichtlicher Ladungen wird die Änderung auf einen anderen Termin als Umladung, die Aufhebung der Ladung als Abladung bezeichnet.
Der Begriff Vorladungsbescheid ist sachlich nur für Vorladungen richtig, die eine (zwangsweise durchsetzbare) Rechtspflicht zum Erscheinen begründen (ein Bescheid ist immer ein Verwaltungsakt, was eine rechtlich nicht verpflichtende Aufforderung nicht ist).