Landesregierung von Sachsen-Anhalt

Landesregierung
Staatliche Ebene Land
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 21. Juli 1947 (1952 aufgelöst)

3. Oktober 1990 (Bundesrepublik Deutschland)

Hauptsitz Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Vorsitz Sven Schulze (CDU), Ministerpräsident
Armin Willingmann (SPD), 1. stellv. Ministerpräsident
Lydia Hüskens (FDP), 2. stellv. Ministerpräsidentin
Website Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt ist das Leitungsorgan der Exekutive des deutschen Landes Sachsen-Anhalt. Es besteht nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 auf Grundlage des Ländereinführungsgesetzes wieder gebildeten Landes Sachsen-Anhalt gemäß Artikel 64 Absatz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt und den Ministern.

Die Landesregierung vollzieht insbesondere die vom Landesparlament beschlossenen Gesetze und führt die Landesverwaltung aus. Sie ist darüber hinaus allgemein zu politischen Staatsleitung berufen und hat unter anderem großen Einfluss auf die Gesetzgebung (auch im Bund). Sie hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Seit dem 28. Januar 2026 ist die Regierung aus CDU, SPD und FDP unter Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) im Amt.

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung und trägt dafür die Verantwortung. Er leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom Landtag von Sachsen-Anhalt ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen. Der Ministerpräsident bestellt einen Minister zu seinem Stellvertreter.

  1. Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992. Landesrecht Sachsen-Anhalt, abgerufen am 26. Mai 2016.
  2. tagesschau.de: Wahl. Abgerufen am 10. Oktober 2022.