Landschaftsverband Westfalen-Lippe
| Wappen | Deutschlandkarte |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
| Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Sitz der Verwaltung: | Münster |
| Fläche: | 21.427 km² |
| Einwohner: | 8.261.426 (31. Dez. 2018) |
| Bevölkerungsdichte: | 395,5 Einwohner je km² |
| Gliederung: | 18 Kreise, 9 Kreisfreie Städte |
| Adresse der Verwaltung: | Freiherr-vom-Stein-Platz 1 48133 Münster |
| Website: | www.lwl.org |
| Direktor: | Georg Lunemann (CDU) |
| Lage des Landschaftsverbandes in Nordrhein-Westfalen | |
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist eine 1953 gebildete Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Er folgt dem Provinzialverband der Provinz Westfalen nach und ist mit 20.000 Beschäftigten für ein Gebiet mit 8,3 Millionen Menschen zuständig.
Der Zuständigkeitsbereich dieses Landschaftsverbandes umfasst die Landesteile Westfalen und Lippe. Die Kreise und kreisfreien Städte in diesem Gebiet sind die Mitglieder des LWL, der im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung regionale Aufgaben wahrnimmt. Mit seinen 35 Förderschulen, 21 Krankenhäusern, 18 Museen und als einer der größten deutschen Hilfezahler für behinderte Menschen erfüllt der LWL Aufgaben in den Bereichen Soziales, Jugend und Schule sowie Psychiatrie, Maßregelvollzug und Kultur. Zum letzten Bereich gehört auch die LWL-Archäologie für Westfalen. Ebenfalls ist der LWL dazu berechtigt, Beamte zu beschäftigen.
- ↑ Wissenswertes über Westfalen-Lippe. LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, archiviert vom am 3. Juli 2017; abgerufen am 18. April 2017.
- ↑ Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen: Amtliche Bevölkerungszahlen. ( vom 1. Dezember 2016 im Internet Archive) Summe der Bevölkerungszahlen der Regierungsbezirke Detmold, Münster und Arnsberg zum 31. Dezember 2018.
- ↑ Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): So ist der LWL organisiert. Abgerufen am 1. Juli 2022.