Leistungsentgelt
Als Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) bezeichnet man im Arbeitsrecht und in der Arbeitswissenschaft eine Form des Arbeitsentgelts, bei der die erbrachte Arbeitsleistung die Grundlage für die Entgeltabrechnung ist.
Im Rahmen der Entgeltdifferenzierung kann auch eine leistungsorientierte Vergütung erfolgen, die sich an der Arbeitsleistung der Mitarbeiter orientiert. Leistungsentgelte entfalten innerhalb der Personalkosten eine höhere Produktivität als Entgeltformen wie der Zeitlohn, bei dem die bloße Anwesenheit oder Arbeitsbereitschaft (Arbeitszeit ohne Rücksicht auf Arbeitsergebnisse) für die Gegenleistung des Arbeitgebers ausreichen. Ein Zeitlohn ist auch dann zu entrichten, wenn es während des Arbeitsprozesses zu Liege-, Ruhe- oder Wartezeiten kommt. Leistungsentgelte werden meist als Zulage zum Grundentgelt gezahlt. Das Leistungsentgelt ist damit ganz oder teilweise an die erbrachte Arbeitsleistung gekoppelt, so dass es sich mit dieser proportional verändert. Wird somit die Arbeitsintensität gesteigert, erhöht sich das Leistungsentgelt und umgekehrt.