Lex Salica

Die Lex Salica (Pactus Legis Salicae, dt. Salisches Recht) ist ein spätantikes Gesetz der Völkerwanderungszeit, das nach traditioneller Auffassung 507–511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. mit dem Adel für die Franken im Frankenreich erlassen wurde. Bei dieser Datierung wäre es eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher. Die Datierung ist heute aber umstritten; so argumentierte Karl Ubl, die lex sei im Kern bereits um die Mitte des 5. Jahrhunderts entstanden, als die Franken noch kaiserliche foederati waren. Einige Passagen, etwa der 47. Titel, stammen hingegen wohl erst aus dem späten 6. Jahrhundert.

Die lex Salica wird zu den Germanenrechten gezählt. Sie stützt sich vorwiegend auf germanisch-archaische Rechtsrituale, gehört daher zu den leges Barbarorum. Gleichwohl wurde sie vulgarrechtlich (nachklassisch) beeinflusst, sodass auch römische Rechtstraditionen bemerkbar sind.

Benannt ist sie nach dem fränkischen Stamm der Salfranken, nicht mit dem Geschlecht der Salier zu verwechseln. Nach anderer Auffassung bezieht sich der Name auf Inhaber von Herrenhöfen und hat keine ethnische Dimension. Der Text ist auf Latein verfasst, enthält jedoch germanische Fragmente (malbergische Glossen). An die lex Salica angelehnt ist die später zur Zeit des Merowingerkönigs Dagobert I. kodifizierte lex Ripuaria.

  1. Uwe Wesel: Geschichte des Rechts: Von den Frühformen bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 2001, ISBN 978-3-406-54716-4. Rnr. 156, Rnr. 178.
  2. Karl Ubl: Sinnstiftungen eines Rechtsbuchs: Die Lex Salica im Frankenreich. Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2017, S. 73.