Liechtensteinische Staatsbürgerschaft
Der Besitz der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft bestimmt die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum Fürstentum Liechtenstein. Wie in den meisten anderen mitteleuropäischen Staaten basiert das Staatsbürgerrecht dieses Kleinstaats auf dem Prinzip des ius sanguinis, wird also normalerweise durch Abstammung erworben.
Die Staatsangehörigkeit des Landes ist bis heute immer mit dem Bürgerrecht einer Gemeinde («Heimatrecht») verbunden.