Locatio conductio
Die locatio conductio (lat. locare „hin-, bereitstellen“; conducere „mitnehmen“) bezeichnet im römischen Recht einen Typ des synallagmatischen Konsensualvertrags. Die locatio conductio erfasste eine Reihe von zivilrechtlichen Tatbeständen, die nach heutigem Verständnis in den einzelnen Vertragsformen des Miet-, Pacht-, Dienstleistungs- und Werkvertrags aufgehen. Die Gegenleistung bestand in der Entrichtung des vereinbarten Entgelts (merces). Dieses wurde in Höhe einer bestimmten Geldsumme (certa) geschuldet. Der Vertrag unterlag den Vorstellungen von Treu und Glauben (bona fides).
Charakteristika des Vertrages sind: der locator, etwa Vermieter oder Verpächter einer Sache (locatio conductio rei), räumt dem Vertragspartner Nutzungs-, gegebenenfalls Fruchtziehungsrechte ein, der Dienstleister (locatio conductio operarum) stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung und der Werkleister (locatio conductio operis) schuldet den Erfolg durch Erstellung eines Werks. Teils handelt es sich um Dauer-, teils um Zielschuldverhältnisse.
- ↑ Susanne Hähnchen: Die Abgrenzung der aus locatio conductio resultierenden Klagen von anderen Aktionen. In: Francisco Javier Andrés Santos, Christian Baldus, Helge Dedek (Hrsg.): Vertragstypen in Europa. De Gruyter, Berlin 2011, S. 77.
- ↑ Heinrich Honsell: Römisches Recht. 6. Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2006, § 48.